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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgrundlagen für die Sicherheitsdienstleistungen der Dehler Security GmbH.

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sicherheitsdienstleistungen

Dehler Security GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Dehler

Stand: 28.08.2026
01

Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen der Dehler Security GmbH (nachfolgend „Dehler Security“ oder „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Verträge mit Verbrauchern bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

1.2Leistungen erfolgen auf Grundlage des jeweiligen Angebots, der Auftragsbestätigung oder des Bewachungsvertrags, der Leistungsbeschreibung beziehungsweise Dienstanweisung sowie dieser AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Auftragsbestätigung oder Bewachungsvertrag, Leistungsbeschreibung beziehungsweise Dienstanweisung, diese AGB.

1.3Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Dehler Security ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung dar.

1.4Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Aufträge im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, sofern sie dem Auftraggeber vor oder bei Begründung der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt wurden. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber vor einem neuen Vertragsschluss informiert.

1.5Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

02

Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Bewachungsvertrags, durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines Angebots, durch Zugang einer Auftragsbestätigung oder durch eine nachweisbare mündliche beziehungsweise telefonische Beauftragung zustande. Eine mündliche oder telefonische Beauftragung kann insbesondere durch Gesprächsnotizen, Zeugenaussagen, nachfolgende elektronische Kommunikation, übermittelte Einsatzdaten oder die widerspruchslose Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung nachgewiesen werden.

2.2Diese AGB werden auch bei einer mündlichen oder telefonischen Beauftragung Vertragsbestandteil, sofern sie dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss übermittelt oder in zumutbarer Weise zugänglich gemacht wurden, Dehler Security auf ihre Geltung hingewiesen hat und der Auftraggeber ihrer Einbeziehung zugestimmt hat. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Die bloße nachträgliche Übersendung der AGB, insbesondere erst mit einer Rechnung, ersetzt ihre erforderliche Einbeziehung bei Vertragsschluss nicht.

2.3Art, Umfang, Ort und Zeit der Leistung ergeben sich aus den individuellen Vertragsunterlagen sowie bei mündlichen oder telefonischen Beauftragungen aus dem nachweisbar vereinbarten Inhalt. Dehler Security schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder tatsächlichen Erfolg und insbesondere keinen lückenlosen Ausschluss von Diebstahl, Vandalismus, Brand, unbefugtem Zutritt oder sonstigen Schäden.

2.4Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzliche Einsatzzeiten, Personalverstärkungen, Wartezeiten, Sonderkontrollen oder aufgrund geänderter behördlicher oder tatsächlicher Anforderungen notwendige Mehrleistungen, werden nach den vereinbarten, hilfsweise nach den bei Dehler Security zum Leistungszeitpunkt üblichen Preisen berechnet. Soweit möglich, wird Dehler Security vorab die Zustimmung des Auftraggebers einholen. Bei Gefahr im Verzug darf Dehler Security notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen auch ohne vorherige Zustimmung treffen.

03

Dienstanweisung und Weisungsbefugnis

3.1Die Durchführung erfolgt nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung und, soweit vorhanden, einer Dienst- oder Begehungsanweisung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht wegen Gefahr im Verzug oder einer akuten Einsatzlage eine sofortige mündliche Weisung erforderlich ist. Eine solche Weisung ist unverzüglich in Textform zu dokumentieren.

3.2Das eingesetzte Personal untersteht ausschließlich der fachlichen und disziplinarischen Weisungsbefugnis von Dehler Security. Der Auftraggeber kann objekt- und leistungsbezogene Hinweise erteilen. Weisungen, die Arbeitszeit, Personalführung, Einsatzplanung oder arbeitsrechtliche Belange betreffen, sind ausschließlich an die Geschäftsleitung oder Einsatzleitung von Dehler Security zu richten.

3.3Der Einsatz von Personal begründet keine Arbeitnehmerüberlassung. Dehler Security entscheidet eigenverantwortlich über Auswahl, Einteilung und Austausch des eingesetzten Personals, soweit keine zulässige individuelle Vereinbarung entgegensteht.

04

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenfrei alle für den Auftrag erforderlichen Informationen, Genehmigungen, Lage- und Alarmpläne, Gefährdungshinweise, Ansprechpartner, Schlüssel, Transponder, Codes und sonstigen Zugangsmittel zur Verfügung.

4.2Der Auftraggeber hat Dehler Security auf besondere Gefahren, gefährliche Stoffe, technische Anlagen, Tiere, Waffen, Konfliktlagen sowie sonstige Umstände hinzuweisen, die für die sichere Durchführung des Auftrags erheblich sein können. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

4.3Der Auftraggeber sorgt für sichere und rechtlich zulässige Arbeitsbedingungen, erforderliche Beleuchtung, gefahrlose Zugänge und – soweit notwendig – geeignete Sozial- und Sanitärräume.

4.4Unterlässt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Entstehende Mehrkosten kann Dehler Security berechnen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

05

Schlüssel und Zugangsmittel

5.1Der Begriff „Schlüssel“ umfasst auch Transponder, Karten, Codes, Apps und sonstige elektronische oder digitale Öffnungsmedien.

5.2Übergabe und Rückgabe sollen dokumentiert werden. Der Auftraggeber teilt Dehler Security unverzüglich mit, wenn Zugangsmittel geändert, gesperrt oder sicherheitsrelevant kompromittiert wurden.

5.3Bei Verlust oder Beschädigung haftet Dehler Security nach Maßgabe von Ziffer 14. Kosten für den Austausch einer vollständigen Schließanlage werden nur ersetzt, soweit deren Austausch aufgrund einer konkreten Missbrauchsgefahr objektiv erforderlich und verhältnismäßig ist.

06

Beanstandungen

6.1Beanstandungen sind der Geschäfts- oder Einsatzleitung unverzüglich in Textform und so konkret mitzuteilen, dass eine Prüfung und Abhilfe möglich ist.

6.2Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist Dehler Security grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie gesetzlich entbehrlich ist, insbesondere bei endgültiger Leistungsverweigerung, Unzumutbarkeit oder einer besonders schweren Pflichtverletzung.

07

Vertragsdauer und ordentliche Kündigung

7.1Soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Erstlaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

7.2Für einmalige oder kalendermäßig bestimmte Einsätze endet der Vertrag nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

7.3Individuell vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen gehen dieser Regelung vor.

08

Außerordentliche Kündigung und Leistungseinstellung

8.1Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.2Ein wichtiger Grund für Dehler Security liegt insbesondere vor, wenn

  • a)der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit einer fälligen Zahlung in erheblicher Höhe in Verzug bleibt;
  • b)der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen trotz Aufforderung nicht erbringt und hierdurch die ordnungsgemäße oder sichere Durchführung wesentlich beeinträchtigt wird;
  • c)für das eingesetzte Personal eine nicht nur unerhebliche Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sicherheit besteht und der Auftraggeber trotz Aufforderung keine zumutbare Abhilfe schafft;
  • d)der Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Personen Beschäftigte von Dehler Security bedrohen, beleidigen, tätlich angreifen oder zu rechtswidrigem Verhalten anweisen;
  • e)eine erforderliche behördliche Zulassung entfällt oder die Leistung rechtlich unzulässig wird.

8.3Soweit die Sicherheit des Personals gefährdet ist, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder der Auftraggeber trotz Mahnung eine erhebliche fällige Forderung nicht begleicht, kann Dehler Security die Leistung nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einstellen oder angemessen einschränken. Bei unmittelbarer Gefahr ist eine vorherige Ankündigung nicht erforderlich.

8.4Die Vergütungs- und Schadensersatzansprüche für bereits erbrachte Leistungen sowie sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Dehler Security muss ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

09

Einsatz von Nachunternehmern

9.1Dehler Security darf geeignete und erforderlichenfalls behördlich zugelassene Nachunternehmer einsetzen, sofern keine individuelle Vereinbarung oder zwingende vergaberechtliche Vorgabe entgegensteht.

9.2Dehler Security bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

10

Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

10.1Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Aufruhr, Epidemien, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen, Ausfall kritischer Infrastruktur oder nicht von Dehler Security zu vertretende Arbeitskämpfe, befreien für Dauer und Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten.

10.2Dehler Security darf die Leistung anpassen, unterbrechen oder durch eine zumutbare Ersatzleistung erfüllen, soweit dies aufgrund des Ereignisses erforderlich ist. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert, soweit dies möglich ist.

10.3Nicht erbrachte Leistungen werden nicht berechnet. Bereits angefallene, nicht ersparte und dem Auftrag zurechenbare Aufwendungen sowie ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen bleiben vergütungspflichtig.

11

Preise und Preisanpassung

11.1Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit vereinbart, werden Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Anfahrt, Unterkunft, Verpflegung, Material und sonstige Nebenkosten zusätzlich berechnet.

11.2Erhöhen oder vermindern sich nach Vertragsschluss die für die Leistung maßgeblichen tariflichen Löhne, tariflichen Zuschläge, gesetzlich oder tariflich bedingten Arbeitgeberanteile, branchenspezifischen Umlagen oder sonstigen unmittelbar personalbezogenen Pflichtkosten, darf beziehungsweise muss Dehler Security die Vergütung in dem Umfang anpassen, in dem sich hierdurch die nach der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Kalkulation enthaltenen Kosten verändern.

11.3Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Darlegung des Grundes und der Berechnung mitgeteilt. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % innerhalb von zwölf Monaten kann der Auftraggeber den betroffenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Ausgenommen sind Erhöhungen, die ausschließlich auf einer bereits bei Vertragsschluss angekündigten oder unmittelbar zwingenden gesetzlichen beziehungsweise allgemeinverbindlichen tariflichen Änderung beruhen.

12

Abrechnung und Zahlungsbedingungen

12.1Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.2Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die gesetzliche Verzugspauschale und der Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens bleiben unberührt.

12.3Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers, insbesondere bei erheblichen Zahlungsrückständen, kann Dehler Security für noch nicht erbrachte Leistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

12.4Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

13

Absage und Stornierung bestätigter Einsätze

13.1Eine Absage oder Stornierung durch den Auftraggeber bedarf mindestens der Textform. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der nachweisbare Zugang der Stornierung bei Dehler Security. Die Stornierung wird mit Zugang wirksam.

13.2Bei vollständiger oder teilweiser Stornierung eines verbindlich beauftragten oder bestätigten Einsatzes schuldet der Auftraggeber als pauschalierten Schadensersatz für den stornierten Leistungsteil:

Bei Zugang mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn 50 %
Bei Zugang weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn 100 %
Bei Nichtabnahme der vereinbarten Leistung oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung 100 %

13.3Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Dehler Security überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dehler Security bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

13.4Zusätzlich zur Stornopauschale sind bereits angefallene und nicht mehr vermeidbare Fremd-, Reise-, Unterkunfts-, Material-, Genehmigungs- und sonstige auftragsbezogene Kosten zu erstatten, soweit diese nicht bereits in der Pauschale enthalten sind. Eine doppelte Berechnung findet nicht statt.

13.5Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung des für den stornierten Auftrag vorgesehenen Personals werden angerechnet. Eine anderweitige Verwendung liegt nur vor, soweit Dehler Security infolge der Stornierung tatsächlich zusätzliche vergütungspflichtige Aufträge ausführen konnte, die andernfalls nicht hätten übernommen werden können.

13.6Dem Auftraggeber steht es frei, den Einsatz mit Zustimmung von Dehler Security zeitlich zu verlegen. Ein Anspruch auf Verlegung besteht nicht. Bereits entstandene Mehrkosten bleiben zahlbar.

13.7Die Stornoregelungen gelten unabhängig davon, ob die Beauftragung schriftlich, in Textform, mündlich oder telefonisch erfolgt ist, sofern die Beauftragung und die wirksame Einbeziehung dieser AGB nachweisbar sind.

14

Haftung

14.1Dehler Security haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Dehler Security, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dehler Security haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

14.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

14.3Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.4Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer von Dehler Security. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine ausdrücklich übernommene Garantie bleiben unberührt.

14.5Dehler Security haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, erkennbare Gefahren nicht mitgeteilt, erforderliche Mitwirkungen unterlassen oder entgegen einer dokumentierten Sicherheitsempfehlung gehandelt hat, soweit der Schaden hierdurch verursacht oder vergrößert wurde. § 254 BGB bleibt unberührt.

15

Haftpflichtversicherung

15.1Dehler Security unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsdienstleistungen. Die im jeweils aktuellen Versicherungsnachweis ausgewiesenen Deckungssummen und versicherten Risiken können dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen werden.

15.2Angaben zu Versicherungssummen beschreiben ausschließlich den bestehenden Versicherungsschutz. Sie erweitern oder beschränken die Haftung nach Ziffer 14 nicht.

15.3Versicherungsschutz besteht nur im Umfang und nach Maßgabe des Versicherungsvertrags. Tätigkeiten außerhalb des vereinbarten Sicherheitsauftrags, insbesondere Winterdienst, eigenständige Bedienung fremder Maschinen oder technischer Anlagen sowie sonstige nicht vereinbarte Tätigkeiten, werden nicht geschuldet und dürfen dem eingesetzten Personal nicht unmittelbar übertragen werden.

15.4Der Auftraggeber hat erkennbare Schäden unverzüglich in Textform mitzuteilen und Dehler Security die zur Prüfung und Abwehr von Ansprüchen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Ansprüche und Verjährungsfristen werden durch diese Obliegenheit nicht verkürzt.

16

Abwerbung von Personal

16.1Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach deren Ende keine Beschäftigten, die innerhalb der letzten sechs Monate tatsächlich bei ihm eingesetzt waren, gezielt abzuwerben oder ohne vorherige Zustimmung von Dehler Security unmittelbar oder mittelbar für Sicherheitsdienstleistungen bei demselben Objekt einzusetzen.

16.2Die Regelung gilt nicht für Bewerbungen, die ohne gezielte Ansprache des Auftraggebers erfolgen, oder für Einstellungen aufgrund allgemeiner, nicht gezielt an Beschäftigte von Dehler Security gerichteter Stellenausschreibungen.

16.3Für jeden schuldhaften Verstoß verwirkt der Auftraggeber eine von Dehler Security nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüfbare Vertragsstrafe. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten.

17

Datenschutz und Vertraulichkeit

17.1Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

17.2Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen vertraulich. Die Verpflichtung besteht nach Vertragsende fort.

17.3Der Einsatz von Videoüberwachung, Bodycams, biometrischen Systemen oder sonstigen besonders eingriffsintensiven Maßnahmen erfolgt nur aufgrund einer gesonderten rechtlichen und vertraglichen Grundlage.

18

Dokumentation und elektronische Kommunikation

18.1Einsatz-, Kontroll- und Ereignisberichte dürfen elektronisch erstellt und übermittelt werden. Der Auftraggeber hat diese zeitnah zu prüfen und offensichtliche Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

18.2Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Beanstandungen, Stornierungen und Vertragsänderungen, bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich oder individuell keine strengere Form vorgeschrieben ist. E-Mail genügt der Textform.

18.3Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang. Mündliche Abreden sollen aus Beweisgründen unverzüglich in Textform bestätigt werden.

19

Referenznennung

19.1Dehler Security ist berechtigt, den Auftraggeber nach Beginn der Leistungserbringung mit dessen Unternehmensbezeichnung in Referenzlisten, Präsentationen, Angeboten und auf der eigenen Unternehmenswebsite als Auftraggeber zu nennen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers, gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben oder vertragliche Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen.

19.2Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Nach Zugang des Widerspruchs wird Dehler Security die Referenznennung innerhalb einer angemessenen Frist entfernen und künftig unterlassen.

19.3Die Verwendung von Unternehmenslogos, Marken, Fotografien, Projektdetails, Leistungsorten, sicherheitsrelevanten Informationen oder personenbezogenen Daten bedarf stets der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.

19.4Referenzangaben dürfen weder irreführend sein noch den Eindruck einer Empfehlung, dauerhaften Geschäftsbeziehung oder weitergehenden Zusammenarbeit erwecken, sofern dies tatsächlich nicht zutrifft.

20

Rechtsnachfolge

20.1Eine Übertragung des Vertrags durch den Auftraggeber auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung von Dehler Security in Textform. Gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge bleibt unberührt.

20.2Dehler Security darf den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder Unternehmensumwandlung auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Bei einer sonstigen Übertragung auf einen Dritten wird der Auftraggeber vorab informiert; ihm steht für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Übertragungszeitpunkt zu.

21

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

21.1Erfüllungsort ist, soweit sich aus der Art der Leistung nichts anderes ergibt, der Sitz von Dehler Security.

21.2Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Dehler Security, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dehler Security darf den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

21.3Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. § 139 BGB findet keine Anwendung.