Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Sicherheitsdienstleistungen der Dehler Security GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Dehler (Stand: 01.12.2025)
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1
Alle Leistungen der Dehler Security GmbH (nachfolgend „Dehler Security“ oder „Auftragnehmer“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Bewachungsvertrags. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wir
1.2
Diese AGB gelten für alle zukünftigen Verträge, Leistungen und Einsatzdurchführungen der Dehler Security GmbH, auch wenn sie auf einer früheren Auftragserteilung, einem bestehenden Rahmenauftrag oder einer laufenden Geschäftsbeziehung beruhen und im Einzelfall keine erneute schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber die AGB zu Beginn der Geschäftsbeziehung erhalten hat oder sie ihm in zumutbarer Weise zugänglich gemacht wurden (z. B. durch Beifügung zum Angebot, Hinweis in der Auftragsbestätigung, Rechnungs-E-Mail oder Bereitstellung auf der Website). Ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme gelten die AGB automatisch für alle zukünftigen Leistungen.
1.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Europäischen Kaufrechts.
2. Dienstanweisung / Begehungsvorschrift
Die Durchführung der Sicherheitsdienstleistung erfolgt ausschließlich nach der schriftlich erstellten Begehungsvorschrift bzw. Dienstanweisung. Diese enthält verbindliche Vorgaben zu Rundgängen, Kontrollen sowie besonderen Aufgaben. Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Schlüssel und Zugangsmittel
3.1
Der Auftraggeber stellt alle für den Auftrag erforderlichen Schlüssel, Transponder oder Zugangsmittel rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
3.2
Für Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln haftet Dehler Security ausschließlich im Rahmen der in Ziffer 11 genannten Versicherungssummen.
3.3
Der Begriff „Schlüssel“ umfasst auch digitale und elektronische Öffnungsmedien (Transponder, Karten, Codes, Apps).
4. Beanstandungen
Beanstandungen zur Dienstausführung sind unverzüglich schriftlich an die Geschäftsleitung von Dehler Security zu richten. Wiederholte Verstöße berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung, wenn nach zweimaliger schriftlicher Rüge keine Abhilfe erfolgt.
5. Vertragsdauer
Der Vertrag läuft, sofern nicht anders vereinbart, für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
6. Subunternehmer
Dehler Security ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
7. Unterbrechung des Dienstes
Bei höherer Gewalt (z. B. Unruhen, Streik, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) kann Dehler Security den Dienst unterbrechen oder anpassen. Für die Dauer der Unterbrechung werden ersparte Lohnkosten entsprechend angerechnet.
8. Kündigung, Verzug und vorzeitige Vertragsauflösung
8.1
Dehler Security kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn wirtschaftliche oder organisatorische Gründe dies erfordern. In diesem Fall wird Dehler Security nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatzdienstleister vermitteln.
8.2
Bei Zahlungsverzug ist Dehler Security berechtigt:
- die Leistung einzustellen oder einzuschränken
- Vorauszahlungen zu verlangen
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen
Für die Dauer der Einstellung kann Dehler Security pauschal 10 % der für diesen Zeitraum vereinbarten Vergütung als Schadenersatz verlangen, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.
8.3
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig, insbesondere wenn:
a) der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug ist;
b) der Versicherungsschutz erlischt oder sich erheblich einschränkt;
c) wesentliche Vertragsverletzungen trotz zweimaliger schriftlicher Rüge fortbestehen;
d) gegen einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder dessen Einleitung absehbar ist.
9. Rechtsnachfolge
Der Vertrag bleibt bei Rechtsnachfolge auf Seiten der Dehler Security bestehen.
Beim Tod eines privaten Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger ein, sofern es nicht um rein personenbezogene Schutzleistungen ging.
10. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und ein Jahr danach kein von Dehler Security eingesetztes Personal unmittelbar oder mittelbar für Sicherheitsdienstleistungen zu beschäftigen. Bei Verstoß fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der monatlichen Auftragssumme, maximal des Fünffachen, an.
11. Haftpflichtversicherung und Deckungssummen
Dehler Security unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG mit folgenden Deckungssummen:
11.1 Grunddeckungen
- 5.000.000,00 EUR pauschal je Versicherungsfall für
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Maximierung pro Jahr: Das Dreifache dieser Deckungssummen
11.2 Erweiterte Versicherungsleistungen
- Vermögensschäden aus Verletzung von Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG):
- Im Rahmen der oben genannten Vertrags-Deckungssumme
- Abhandenkommen bewachter Sachen (inkl. unerlaubter Handlungen von Erfüllungsgehilfen):
- 500.000 EUR je Versicherungsfall, 3-fach maximiert
- Schlüssel- und Codekartenverlust:
- Im Rahmen der Vertrags-Deckungssumme
- Folgeschäden aus Schlüssel-/Codekartenverlust:
- 500.000 EUR je Versicherungsfall, 3-fach maximiert
- Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden:
- Im Rahmen der Vertrags-Deckungssumme
- Umweltrisiken (Umwelthaftpflicht & Umweltschaden):
- Im Rahmen der Vertrags-Deckungssumme, 1-fach maximiert
- Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls:
- 1.000.000 EUR je Versicherungsfall, 3-fach maximiert
- Sanierung von Umweltschäden auf eigenen Grundstücken, Gewässern und Grundwasser:
- 1.000.000 EUR je Versicherungsfall, 3-fach maximiert
11.3 Haftungsausschlüsse
Nicht versichert sind insbesondere Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Sicherheitsdienstleistung stehen, wie z. B.:
- Winterdienst / Streupflichten
- Bedienung von Maschinen oder technischen Anlagen
- Tätigkeiten außerhalb der vereinbarten Dienstanweisung
11.4 Höhere Gewalt, Krieg, Terror
Für Schäden aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Terror, Aufruhr oder behördlicher Eingriffe besteht keine Haftung, sofern ausgeschlossen gemäß Versicherungsbedingungen.
11.5 Obliegenheiten des Auftraggebers
Schäden sind Dehler Security unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu melden.
Bei Ablehnung der Regulierung durch den Versicherer sind gesetzliche Fristen (AHB, §19) einzuhalten.
12. Haftung
12.1
Dehler Security haftet für Schäden nur nach den gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich im Rahmen der in Ziffer 11 genannten Deckungssummen.
12.2
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
12.3
Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
13. Personal und Weisungsbefugnis
Das eingesetzte Personal ist Erfüllungsgehilfe von Dehler Security und ausschließlich der Geschäftsleitung bzw. dem Einsatzleiter unterstellt. Beschwerden sind direkt an die Geschäftsleitung zu richten.
14. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
14.1
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
14.2
Änderungen der tariflichen Löhne oder Sozialabgaben führen zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung.
14.3
Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14.4
Aufrechnungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
15. Stornierungen
Bei Stornierung eines bestätigten Einsatzes gelten folgende Regelungen:
- bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn: kostenfrei
- 72–24 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Entgelts
- unter 24 Stunden: 100 % des vereinbarten Entgelts
Bereits entstandene Material-, Personal- oder Organisationskosten dürfen zusätzlich berechnet werden.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
Es gelten die Vorschriften der DSGVO und des BDSG.
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutz sensibler Informationen.
17. Vertragsbeginn, Änderungen
Der Vertrag wird verbindlich mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
18.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Dehler Security GmbH.
18.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mudersbach, 01.12.2025
Dehler Security GmbH
Geschäftsführer: Marc Dehler (bearbeitet)